Allgemeine Mietbedingungen

1. Vertragsschluss

  1. Die Buchung über das anliegend beschriebene Chalet gilt als verbindlich geschlossen, wenn die Buchungsbestätigung dem Mieter zugegangen und die Anzahlung beim Vermieter eingegangen ist.
  2. Das Chalet wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
  3. Der Mietvertrag beginnt am Anreisetag mit der Schlüsselübergabe und endet am Abreisetag mit der Schlüsselrückgabe.

2. Mietpreis und Nebenkosten

  1. In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (Strom, Wasser, Gas, Endreinigung und WLAN) enthalten.
  2. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung per Email wird eine Anzahlung des Mietpreises in Höhe von 20 % des Gesamtpreises innerhalb von 10 Tagen fällig.
  3. Die Restzahlung ist spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn zu leisten.
  4. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 6 Wochen vor Anreise) ist der volle Betrag sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.

3. Kaution

  1. Bei der Buchungsbestätigung wird eine Kaution in Höhe von 100 € ausgewiesen. Diese wird als Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände erhoben. Die Kaution ist mit der Restzahlung gemäß Mietvertrag zu zahlen und ist nicht verzinslich. Am Ende des Mietaufenthaltes wird die Kaution nach der Kontrolle durch die Reinigungsfirma vom Vermieter an den Mieter zurückgezahlt.

4. Mietdauer

  1. Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung.
  2. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt bis spätestens 10.00 Uhr aufgeräumt und in einem besenreinen Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen und Einräumen des Geschirrs, Entleeren der Mülleimer und Ausräumen des Kühlschrankes. Alle Lebensmittel sind zu entsorgen.
  3. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.

5. Rücktritt durch den Mieter

  1. Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
  2. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
    bis 61 Tage vor Beginn der Mietzeit: 20 % des Mietpreises
    ab dem 60. Tag – 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 % des Mietpreises
    danach und bei Nichterscheinen: 90 % des Mietpreises
    zuzüglich Umbuchungsgebühren bei Stornierungen und Umbuchungen in Höhe von einmalig 20 € pauschal.
  3. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
  • Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen !!!

6. Kündigungsrecht

  1. Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.
  2. Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigen Gründen kündigen.
  3. Ein wichtiger Grund liegt für den Vermieter insbesondere vor, wenn der Mieter das Chalet vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Hausordnung missachtet. Im  Falle einer erheblichen Vertragsverletzung muss der Vermieter dem Mieter eine kurze Frist zur Abhilfe setzen oder abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgsversprechend oder es liegen ausnahmsweise Gründe vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Fall kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. Ziff. 5 b).
  4. Der Vermieter hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet. In  diesem Fall kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. Ziff. 5 b).
  5. Ein wichtiger Grund liegt für den Mieter insbesondere vor, wenn der Vermieter dem Mieter nicht den vertragsgemäßen Gebrauch des Chalets gewährt.
  6. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.

7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

  1. Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

8. Haustiere

  1. Die Unterbringung von Haustieren jeder Art ist im Chalet verboten.
  2. Sollte dennoch ein Haustier, insbesondere Katzen oder Hunde, im Chalet untergebracht werden, fällt dies unter eine erhebliche Vertragsverletzung und führt zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages. In diesem Fall kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. Ziff. 5 b) und es wird zusätzlich eine Reinigungspauschale in Höhe von 100 € in Rechnung gestellt. 

9. Rauchverbot

  1. Im Chalet gilt absolutes Rauchverbot.
  2. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von 100 € in Rechnung stellen.
  3. Rauchen ist nur Draußen erlaubt !!!

10. Aufenthalt

  1. Das Chalet darf nur von max. 4 Personen benutzt werden. Sollte das Chalet von mehr Personen benutzt werden, hat der Vermieter in diesem Fall das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
  2. Eine Untervermietung und Überlassung des Chalets an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter, an Dritte Personen weitergegeben werden.
  3. Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Mietbedingungen einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit dem Eingang der Anzahlung der Mietsache.
  4. Bei Verstößen gegen die Allgemeinen Mietbedingungen oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, dass Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

11. Reklamation bzgl. des Reinigungszustandes

  1. Reklamationen sind sofort bei Ankunft mitzuteilen.
  2. Bei Anreise außerhalb der Bürozeiten verzichtet der Mieter auf das Reklamationsrecht zur Reinigung.
  3. Reklamationen bedürfen generell der Schriftform und müssen sofort gegenüber dem Vermieter angezeigt werden. Es ist ratsam, von den Verschmutzungen Lichtbilder zu fertigen. Reklamationen bei und nach der Abreise werden nicht anerkannt.
  4. Bei Insekten im Haus oder dessen Umgebung kann nicht der Vermieter zur Verantwortung gezogen werden.

12. Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter verpflichtet sich, das Chalet mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Das Inventar ist nur für den Verbleib in dem Chalet vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt.
  2. Für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen und des Gebäudes sowie dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
    Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
  3. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter  unverzüglich dem Vermieter oder der von dieser benannten Kontaktstelle (Rezeption) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
  4. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches (Damenbinden, Tampons) nicht hineingeworfen oder –gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

13. Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht für Mängel, die dem Mieter vor Abschluss dieses Vertrages bekannt waren.
  2. Liegen Mängel an der Mietsache vor, so muss der Mieter den Vermieter oder die vor Ort befindliche Rezeption über diese Mängel unverzüglich unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
  3. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

14. Änderungen des Vertrages

  1. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
  2. Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht.
  3. Mündliche Absprachen werden nicht getroffen.
  4. Die Allgemeinen Mietbedingungen werden mit der Überweisung der Anzahlung akzeptiert.

15. Hausordnung

  1. Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
  2. Insbesondere sind störende Geräusche und solche Tätigkeiten, die die anderen Urlauber durch den entstehenden Lärm belästigen, zu vermeiden.
  3. Musizieren ist in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 22.00 Uhr – 08.00 Uhr zu unterlassen.
  4. Rundfunk- und Fernsehgeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

16. Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Mietbedingungen unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 

17. Rechtwahl und Gerichtsstand

  1. Es findet deutsches Recht Anwendung.
  2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Korbach zuständig.

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